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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Gegenstand der Agentur / Webseite

1. Gegenstand der Agentur (scenecast media) und den Diensten auf der Webseite von filmcasting.de, film-tv.eu und casting.at ist die Vermittlung von geeigneten Personen an TV-, Film-, Musik- und Werbeproduktionen. Die Agentur stellt auf ihren Webseiten über einen passwortgeschützten Zugang ausschließlich ausgewählten Castern aktuelle Recherche-Gesuche von sich und seinen Auftraggebern zur Verfügung. Auftraggeber sind TV Sender, Produktionsfirmen, Werbeagenturen u.v.m. die scenecast media mit einer Recherche beauftragt haben. Es handelt sich um ein nicht-öffentliches Onlineangebot der Agentur.

2. Der registrierte User (freier Caster) kann nach Freigabe seines Profils im Rahmen der Gesuche im passwortgeschützten Bereich für die Agentur tätig werden. Vermittelt der User einen Kontakt inkl. Lichtbild und Beschreibung („Vermittlungsvorschlag“) steht ihm ausschließlich nach Abschluss der Dreharbeiten eine Vermittlungsprovision nach § 5 zu. Wird ein Vorschlag des Users von der Agentur oder produktionsbeteiligten Dritten abgelehnt, kommen die Dreharbeiten nicht zu Stande, oder werden die Dreharbeiten zwischenzeitlich abgebrochen ist keine Vermittlungsprovision fällig. Der User hat in diesem Fall ausdrücklich keinen Anspruch auf einen Vermittlungsausgleich und erkennt diesen mit Bestätigung der AGB an.

3. Der User sichert der Agentur zu, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig zu sein und über die notwendigen Voraussetzungen (Gewerbeschein, Steuernummer, etc.) zu verfügen. Die Agentur ist berechtigt vor, während und nach der Zusammenarbeit mit dem User diese Unterlagen zu prüfen und bei unvollständigen und/oder fehlenden Voraussetzungen Zahlungen in voller Höhe auszusetzen.

§ 2 Leistung, Rechte & Pflichten der Agentur

1. Die Agentur (scenecast media) zählt zu den Marktführern von Casting Agenturen in den Bereichen TV, Film, Musik und Werbung in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Zu den Kunden gehören renommierte TV Sender, Werbeagenturen und Produktionsfirmen.

2. Die Agentur stellt seine Aufträge und Recherche-Gesuche in Form von Beiträgen in der CastZone der Webseite ein. Die CastZone befindet sich in einem passwortgeschützten Bereich, auf den der User nur durch sein freigeschaltetes Profil Zugang erhält. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht. Die veröffentlichen Beiträge sind potentielle Rechercheaufträge der Agentur. Eine Gewährleistung und Anspruch des Users auf Aktualität der Beiträge besteht nicht und wird durch die Agentur ausgeschlossen.

3. Der User hat die Möglichkeit für die veröffentlichen Gesuche der Agentur unverbindlich und non-exklusiv tätig zu werden und im Falle einer erfolgreichen Vermittlung (Definition nach §4) ein Vermittlungsentgelt in Rechnung zu stellen. Die Höhe des Vermittlungsentgelt geht aus §5 hervor.

4. Die Agentur hat die Möglichkeit den User und sein angelegtes Profil jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu löschen. Ein Anspruch des Users auf die Nutzung des (Online-)Angebotes der Agentur besteht nicht. Ein Anspruch auf Schadensersatz durch Sperrung des Users oder einer Nichtausübung seiner Vermittlungstätigkeit für die Agentur besteht nicht.

5. Die Agentur ist berechtigt alle Vermittlungsvorschläge des Users an Dritte und im Namen der Agentur uneingeschränkt einzureichen.

§ 3 Registrierung, Rechte & Pflichten des User

1. Die Registrierung für die Onlinedienste und Angebote der Agentur ist ausschließlich gewerblich tätigen Castern vorbehalten. Ein Anrecht des User auf Freischaltung der Registrierung und Zugang zu den Inhalten der Webseiten der Agentur besteht nicht. Die Agentur ist berechtigt dem User jederzeit und ohne Angabe von Gründen seinem Zugang und Account zu sperren. Ein Recht auf Nutzung der Angebote besteht nicht.

2. Der User sichert der Agentur zu über die notwendigen Voraussetzungen, ausreichend Erfahrung und Qualifikation im Bereich Casting zu verfügen und erklärt sich bereit diesen Nachweis jederzeit gegenüber der Agentur zu erbringen.

3. Der User garantiert der Agentur, dass er auf eigene Rechnung und weisungsunabhängig handelt. Der User verfügt über alle rechtlichen Grundvoraussetzungen (u.a. gültiger Gewerbeschein, Steuernummer) und legt diese auf Verlangen der Agentur vor.

4. Der User garantiert der Agentur bei Ausübung seiner Tätigkeit ausschließlich auf eigenem Namen zu handeln und nicht im Auftrag der Agentur oder eines ihrer Kunden tätig zu sein. Der User ist nicht berechtigt die Agentur und/oder Kunden nach außen zu vertreten. Eine Nutzung von Logos (insbesondere von TV Sendern und TV Formaten) zur Bewerbung eines der recherchen des Users ist untersagt. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.

5. Der User garantiert, dass er für sämtliche Schäden die durch fehlerhaftes Auftreten und Handeln seinerseits verursacht werden in vollem Umfang gegenüber der Agentur, dessen Kunden oder Dritten zu haften.

6. Reicht der User einen oder mehrere Vermittlungsvorschläge bei der Agentur ein, erhält er im Falle einer Abnahme (Dreh) ein Vermittlungsentgelt nach § 5.

7. Der User garantiert der Agentur über alle notwendigen Rechte zu verfügen, die für eine Weiterleitung von Daten Dritter an Dritte (nach Datenschutzgesetz) erforderlich sind. Der User überträgt alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Nutzungsrechte zur Weiterleitung von Daten ausschließlich auf die Agentur. Der User ist im Auftrag der Agentur tätig und verzichtet auf das Recht zur Namensnennung bei einer Produktion.

8. Der User stellt die Agentur von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung des Datenschutz und weiterer im Zusammenhang mit der Weitergabe der Daten rechtlichen Bestimmungen bei der Agentur entstehen können.

§ 4 Vermittlungen, Profilanfrage und Abnahme

1. Eine Vermittlung ist die Weitergabe eines Kontaktvorschlages des Users an die Agentur. Ausschlaggebend für eine Vermittlung im Sinne des Angebotes der Agentur ist eine nachweislich und ausschließlich durch den User erbrachte Recherche des Kontaktvorschlages. Liegen der Agentur die Kontaktdaten des einzureichenden Vorschlages bereits durch eigene oder Recherchen Dritter vor, kann der Kontaktvorschlag des Users durch die Agentur abgelehnt werden. In diesem Fall erhält der User kein Anspruch auf eine Vermittlungsprovision.

2. Der User hat die Möglichkeit vorab einen Profilvorschlag (mind. inkl. Vor- und Zuname) bei der Agentur einzureichen um vor Bekanntgabe der vollständigen Kontaktdaten die eindeutige Zuordnung sicherzustellen. Die Agentur bestätigt dem User nach Prüfung, ob die Einreichung des bevorstehenden Vermittlungsvorschlages einheitlich dem User zugeordnet werden kann oder nicht.

2. Die Einreichung eines Vermittlungsvorschlages bei der Agentur berechtigt nicht zur Abrechnung. Eine Berechtigung zur Abrechnung erfolgt erst nach positiver Bestätigung des Vermittlungsvorschlages durch den Kunden der Agentur und frühestens mit Beginn der Produktionsarbeiten, i.d.R. nach Abschluss der Dreharbeiten und wird als „Abnahme“ bezeichnet.

3. Die Aufbereitung eines Vermittlungsvorschlages hat ausschließlich auf der Vorlage des auf der Webseite zur Verfügung gestellten Mustertreatments zu erfolgen. Zu einem vollständigen Vermittlungsvorschlag gehören insbesondere die Personendaten in Form von Vor- und Zuname, Adresse, Geburtsdatum, aktuelle Tätigkeit, email, sowie Festnetz und Mobilnummer. Zusätzlich muss der Vermittlungsvorschlag eindeutig einem Casting-Gesuch oder einer Produktion zugewiesen sein und die Kernaussagen zu einem Thema beinhalten.

4. Vermittlungsvorschläge können nur eingereicht und durch die Agentur akzeptiert werden, wenn sie den Vorgaben der Aufbereitung vollständig entsprechen. Die Einreichung erfolgt über das auf der Webseite eingerichtete Upload Formular oder direkt per email an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. . Der User erhält nach korrektem Eingang der Unterlagen eine schriftliche Bestätigung, die als Nachweis zur Zuordnungstransparenz bei Abnahmen gilt. Erhält der User keine Bestätigung oder eine email mit dem Inhalt „Vorschlag abgelehnt“ liegt kein gültiger Vermittlungsvorschlag vor.

5. Der freie Caster ist für die rechtzeitige und inhaltlich einwandfreie Anlieferung von Vermittlungsvorschlägen verantwortlich. Dies beinhaltet insbesondere vollständige Kontaktdaten (Vor- & Zuname, Adresse, Geburtsdatum, Telefon, Licht) der Vermittlungspersonen. Der freie Caster trägt das Risiko für die Übermittlung des Vermittlungsvorschlages (Datenschutz), soweit nicht aus dem Risikobereich der Agentur Probleme bei der Übermittlung auftreten.

6. Der Zeitraum der Benachrichtigung, ob eine Abnahme / positive Vermittlung eines durch den freien Caster eingereichten Vermittlungsvorschlags stattgefunden hat ist branchenbedingt nicht zu fest zu definieren. Sollte es nach einem Ablauf von 6 Monaten nicht zu einer Abnahme kommen, ist der freie Caster berechtigt seinen Vermittlungsvorschlag zurückzuziehen.

7. Bei einer Abnahme nach § 4 Abs. 2 erhält der Caster ein Vermittlungsentgelt nach § 5.

§ 5 Vergütung / Preise

1. Für die Abrechnung einer Abnahme gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Datum der Einreichung des Vermittlungsvorschlages bei der Agentur) jeweils gültigen Preislisten der Agentur, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

2. Die Preislisten der Agentur sind online unter der Rubrik „CastZone“ in Einklang mit den Recherche-Gesuchen einsehbar. Zusätzlich erhält der User mit Einreichung eines Vermittlungsvorschlages eine Bestätigung über die Höhe des Vermittlungsentgeldes bei Abnahme.

3. Die Preise gelten pro Vermittlung eines Falles. Die Definition eines „Falles“ beinhaltet, dass i.d.R. mehrere Personen Bestandteil eines Falles sind. Werden mehr als eine Person im Rahmen eines Falles vermittelt, so fällt die Vermittlungsprovision des Users ausschließlich einmalig auf den Fall an. Der User ist nicht berechtigt für mehrere Personen eine Vermittlungsprovision zu erheben, sofern diese nicht eindeutig und unabhängig anderen Recherche-Gesuchen zugeordnet werden können.

3. Die Vermittlungsprovision des Users wird mit der Bestätigung der erfolgreichen Abnahme durch die Agentur fällig. Die Abnahme kann nur erfolgen, wenn die Dreharbeiten mit dem eingereichten Vermittlungsvorschlages abgeschlossen sind. Es gilt ergänzend § 1 Abs.2 und § 4 Abs.2.

4. Preisänderungen und Nebenabsprachen wurden nicht getroffen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.

5. Die Rechnungsstellung des Users ist nach Bestätigung der Abnahme schriftlich und vollständig per Post an folgende Adresse einzureichen: SceneCast Media, Haiko Strotkamp, Gladbacher Straße 32, 50672 Köln. Das Zahlungsziel der Agentur liegt bei 14 Tagen nach Eingang der Rechnung.

6. Der User garantiert der Agentur selbständig zu sein und über ein gültiges Gewerbe im Bereich Casting / Promotion und Steuernummer zu verfügen. Die Rechnungsstellung muss vollständig sein. Unvollständige oder fehlerhafte Rechnungen werden durch die Agentur nicht bearbeitet. Die Agentur behält sich das Recht zur Auszahlung von Vermittlungsprovisionen bei nicht-vollständigen Rechnungen vor.

7. Sofern der User nachweislich berechtigt ist USt. auszuweisen, so gelten die ausgezeichneten Vermittlungsprovisionen auf der Webseite als Nettopreise.

§ 6 Wettbewerbsausschluss

1. Der User garantiert, für keinen Auftraggeber und Kunden der Agentur direkt oder über Dritte tätig zu sein. Der User verpflichtet sich keinen Kontakt zu den Kunden der Agentur herzustellen, insbesondere kein Vertragsverhältnis mit diesen zu beginnen oder zu führen, die im Gegenstand der Tätigkeiten der Agentur, insbesondere nach § 1 liegen.

2. Der User garantiert der Agentur nach Beendigung der Zusammenarbeit für mindestens 12 Monate ab Löschung des User-Accounts für keinen Kunden oder Wettbewerber der Agentur tätig zu werden.

3. Der User erklärt sich im Falle einer Zuwiderhandlung nach § 6 Abs. 1 und Abs. 2 zu einer Vertragsstrafe i.H.v. 10.000,00 EUR zzgl. USt. und Schadensersatz gegenüber der Agentur bereit. Die Zahlung der Vertragsstrafe hat binnen 7 Tagen nach Zustellung der Rechnung zu erfolgen.

4. Der User garantiert die eingereichten Vermittlungsvorschläge ausschließlich der Agentur vorzustellen. Er räumt der Agentur ein exklusives und ausschließliches Recht zur Vorstellung der Vermittlungsvorschläge bei den Kunden der Agentur ein. Das Exklusivitätsrecht gilt für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten ab Datum der Einreichung.

§ 7 Rücktrittsrecht

1. Die Agentur behält sich das Recht vor, auch nach Freischaltung eines Users die Nutzung aus Gründen abzulehnen, die für die Agentur eine Zusammenarbeit unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Vermittlungsvorschläge datenschutz-, urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.

2. Der User hat kein Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Weitergehende Ansprüche des Users sind ausgeschlossen.

§ 8 Rückzug eines Vermittlungsvorschlages

1. Die Stornierung eines eingereichten Vermittlungsvorschlages durch den User ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis 4 Wochen vor Drehbeginn fallen keine Stornogebühren an.

2. Zieht der User den Vermittlungsvorschlag zu einem späteren Zeitpunkt zurück, kann dieser nur aus Gründen kostenfrei genehmigt werden, dessen der User nicht zu verantworten hat.

3. Zieht ein User unmittelbar vor einer Produktion einen Vermittlungsvorschlag aus persönlichen Gründen zurück, so sind entgangene Provisionen der Agenturen unmittelbar durch den User an die Agentur zu ersetzen.

§ 9 Geltungsbereich

1. Für alle mit der Agentur abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Die Agentur erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Users nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Mit Einreichung eines Vermittlungsvorschlages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den User anerkannt.

§ 10 Vertragsabschluss

1. Ein Vertrag zwischen dem User und der Agentur kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens der Agentur oder durch Erfüllung einer positiven Vermittlung / Abnahme nach § 4 Abs. 2 zustande. Die Agentur hat das Recht eingereichte Vermittlungsvorschläge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2. Von der Agentur mündlich erteilte Aufträge, Auftragsänderungen, bestätigte Aufträge oder Bestätigung über Abnahmen werden nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt sind.

3. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten der Agentur aus der CastZone.

§ 11 Haftung

1. Die Agentur haftet nicht für die ununterbrochene Erreichbarkeit der Website, ebenso wenig dafür, dass durch die Vermittlung von Personen bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.

2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet die Agentur nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter der Agentur.

3. In allen anderen Fällen haftet die Agentur nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.

§ 12 Haftungsausschluss

1. Die Agentur haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot eingestellten Informationen.

2. Die Agentur hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten. Sie distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn von Seiten der Agentur auf diese externe Seiten ein Link gesetzt wurde. Dies gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen, sowie für Fremdeinträge in von der Agentur eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.

§ 13 Copyright

Das Homepage-Layout, die verwendeten Grafiken und Bilder, die Sammlung von Beiträgen sowie einzelne Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Autors nicht gestattet. Alle Rechte behält sich die Agentur vor.

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der Agentur. Die Agentur ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den User auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht gelten zu machen.

2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.

§ 15 Verschwiegenheitsklausel

1. Um vertrauliche Informationen (im Folgenden „Informationen“ genannt) handelt es sich, wenn die Agentur schriftlich, mündlich oder in sonstiger Weise auf die Vertraulichkeit der von ihr offenbarten Informationen hingewiesen hat. Alle Beiträge online, insbesondere der Rubrik CastZone, sind vertrauliche und schützenswerte Informationen. Auch ohne ausdrücklichen Hinweis sind Informationen vertraulich im Sinne dieser Vereinbarung, wenn ein verständiger Dritter diese Informationen als schützenswert und mithin als vertraulich zu behandeln ansehen würde. Angaben über aktuelle Produktionen, Recherchegesuchen und dessen bereitgestellte User-Provisionen, TV Sender, Produktionsfirmen, Kunden, Unternehmensstrukturen, personellen Ressourcen, Finanzen und Auftraggebern der Agentur unterliegen dieser Geheimhaltungsvereinbarung ohne ausdrücklicher Mitteilung durch die Agentur.

Um Informationen handelt es sich insbesondere, aber nicht abschließend bei:

- Beschreibungen zu geplanten oder bestehenden Produktionen, Abläufen, Methoden, Strukturen, Funktionen, Organisationen und/oder Produkten der Agentur oder seiner Tochter- und/oder Beteiligungsgesellschaften; (scenecast media und sceneline studios)

- Abläufen und Verfahren im Zusammenhang mit der Organisation und Leitung von Projekten, einschließlich von Informationen zu personellen Ressourcen, Budgets, Plänen, Inhalten, Finanzen der Agentur

- Inhalten, Abläufen und Verfahren, die die Agentur durch Dritte (Auftraggeber, Produktionsfirmen, TV Sender) erhält

- allen im Rahmen der Agentur erstellten Dokumenten, wie beispielsweise Dokumentbeschreibungen, Ablaufübersichten, Tabellen oder logischen Beschreibungen, Diagrammen, Projektterminplänen, Recherchequellen

- Logindaten, Benutzer, Passwörter und email- Konten, welche dem User durch die Agentur ausgehändigt, bzw. mitgeteilt werden.

2. Der User verpflichtet sich:

- alle Informationen, die die Agentur offenbart, zugänglich gemacht und/oder weitergegeben werden, geheim zu halten sowie diese nur zu den Ihm übertragenen Aufgaben und Prozessen zu nutzen.Informationen oder Teile hiervon ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der überlassenden Partei nicht an Dritte offenzulegen und/oder weiterzugeben.

- Die Offenlegung und/oder Weitergabe der Informationen oder Teile hiervon an Dritte ist jedoch dann gestattet, wenn gesetzliche Bestimmungen dies erfordern oder User von einem Gericht bzw. einer Behörde rechtmäßig hierzu aufgefordert wurde. Die überlassende Partei ist unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen.

- die notwendigen Vorkehrungen zu treffen und die erforderlichen Schritte zu ergreifen, damit Dritte keine Kenntnis von den Informationen nehmen können.

3. Der User erkennt an, dass alle ihm direkt oder durch Dritte mitgeteilten Informationen Eigentum der Agentur sind und daher zurückgegeben werden müssen, wann immer der User durch die Agentur dazu aufgefordert wird, in jedem Fall jedoch spätestens bei Beendigung der Zusammenarbeit beider Parteien. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist ausgeschlossen.

4. Der User verpflichtet sich, die Zwecke, die Art und Weise und die Ergebnisse seiner vergangenen, gegenwärtigen und künftigen Tätigkeit für die Agentur streng vertraulich zu behandeln.

5. Diese Vereinbarung sowie die Pflicht zur Geheimhaltung der Informationen gelten auf unbestimmte Zeit.

6. Der User verpflichtet sich, jegliche Informationen im Zusammenhang mit der Agentur und insbesondere Informationen zu seinen externen Tätigkeiten, Vergütungen, Auftraggebern und Finanzen weder direkt noch indirekt zu außerhalb der vertragsgegenständlichen Zusammenarbeit liegenden Zwecken zu nutzen, insbesondere nicht zu gewerblichen oder geschäftlichen Zwecken, wie bspw. durch eigenständige Vermittlung von TV Kandidaten / Protagonisten / Fällen an Dritte (Casting Agenturen, TV- und Filmproduktionsfirmen, TV Sender, Werbeagenturen, …), diese Informationen nicht öffentlich bekannt zu geben oder allgemein zugänglich zu machen.

7. Falls der User fahrlässig oder vorsätzlich gegen eine oder mehrere der Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt, hat die Agentur das Recht:

- die Zusammenarbeit / Arbeitsverhältnis schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen,

- die sofortige Rückgabe aller bereitgestellten Informationen und Unterlagen zu verlangen

- eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 zu verlangen.

Der User haftet für sämtliche Schäden, die auf eine fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung dieser Bestimmungen durch den User oder eines nachweislich zugehörigem Dritten entstehen.

§ 16 Sonstiges

1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.